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Verkehrsstrafrecht


Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen kann es durchaus zu Schäden kommen, die strafrechtlich relevant sind. Das bedeutet, dass Ihnen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht Straftaten vorgeworfen werden. Dies kann von fahrlässiger Körperverletzung über Gefährdung des Straßenverkehrs bis zu fahrlässiger Tötung reichen. Bitte ziehen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate, bevor Sie sich zu einer Straftat äußern oder einen Strafbefehl akzeptieren. Als Rechtsanwalt habe ich die Möglichkeit in die Akten von Polizei und Staatsanwaltschaft Einsicht zu nehmen. So kann ich Sie bestmöglich beraten, wie Sie sich als Beschuldigter oder Angeklagter verhalten oder äußern sollten. Selbstverständlich stehe ich Ihnen in solchen Fällen auch vor Gericht als Verteidiger zur Seite.